LkSG - Was Sie als SAP-Kunde für eine stressfreie Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes wissen müssen

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettenpflichtengesetz (kurz: LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, innerhalb seiner Lieferkette bestimmte Mindeststandards einzuhalten und zu gewährleisten. Es gibt hierbei ganz konkrete Maßnahmen, die eingehalten und durchgeführt werden müssen, um dem Gesetz zu entsprechen. Das Ziel des LkSG ist es, dass deutsche – und in Zukunft auch europäische - Unternehmen nicht mehr mit Lieferanten zusammenarbeiten, welche zum Beispiel Menschenrechte oder Umweltschutz-Richtlinienverletzen.

Wann tritt das LkSG in Kraft und für wen gilt das Gesetz?

Das LkSG tritt ab dem 01.01. 2023 in Kraft und gilt für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ab dem 01.01.2024 gilt das Gesetz außerdem für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Jedoch gilt es zu beachten, dass von der EU-Kommission bereits ein weiteres Gesetz verabschiedet wurde, das ähnliche Maßnahmen bereits ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern vorsieht (Stand: März 2022).

Sind Sie auf das Lieferkettengesetz vorbereitet?

Sind Sie auf das Lieferkettengesetz vorbereitet?

Wenn Sie das Wort Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht mehr hören oder lesen möchten, liegt das nicht unbedingt am ungelenken Schachtelwort. Denn das LkSG sorgt für Verunsicherung und Ärger.

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie LkSG-konform handeln, unterstützen wir Sie gerne mit unserem LkSG Readiness Check. Ein Infosheet zu unserem Angebot können Sie sich hier herunterladen.

Infosheet herunterladen

Welche Rahmenbedingungen müssen Unternehmen für das LkSG einhalten?

Unternehmen müssen Ihre Lieferanten identifizieren, durchleuchten, Risikoanalysen durchführen und proaktiv potentielle Gesetzesverletzungen nachgehen. Keine Sorge, Sie müssen zum 01.01.2023 nicht alle Ihre Lieferanten im Detail analysiert haben. Es gilt, ab diesem Stichtag einen Überblick über potentielle Risiken von bestimmten Lieferanten zu erhalten. Der erste Bericht muss aber erst spätestens 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres 2023 bereitgestellt werden, also z.B. am 30.04.2024.

Das Gesetz geht davon aus, dass es in bestimmten Regionen und Warengruppen eine höhere Risikowahrscheinlichkeit gibt als in anderen. Und besonders dort gilt es, frühzeitig eine Prüfung durchzuführen. So sagt das Gesetz beispielsweise, dass Rohstofflieferanten aus afrikanischen Ländern ein höheres Risiko aufweisen als ein Dienstleistungslieferant aus Benelux.

Weitere Risikowarengruppen sind zum Beispiel Textil und Lebensmittel. Alle weiteren Unternehmen, die nicht in diesen Regionen oder den Warengruppen zugeordnet werden, müssen nicht direkt mit einem konkreten Risikoprofil ausgestattet werden.

Potentielle Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette

Sie als Unternehmen müssen bestimmten Sorgfaltspflichten innerhalb Ihrer direkten Zulieferer nachkommen und diese proaktiv angehen. Hierbei sprechen wir sowohl über Menschenrechtsverletzungen als auch über Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Bestechung, Korruption, Mindestlöhne und weiteren Aspekte, die einem gewissen Standard unterliegen müssen. Um sicher zu gehen, dass Ihre Lieferanten diesen Gesetzen nachkommen, gibt es Zertifizierungen, die sie einfordern können. Ist es den Lieferanten nicht möglich, diese Zertifizierungen durchzuführen (z.B. aus Kostengründen), gibt es Formulare, die ausgefüllt werden müssen, damit sie in der Datenbank hinterlegt werden können. Auditierungsstellen in den jeweiligen Ländern können dann die Lieferanten vor Ort prüfen und die Angaben bestätigen.

Wie können Unternehmen Ihren neuen Sorgfaltspflichten am besten nachkommen?

Sie als Unternehmen müssen diese Risikoanalysen nicht alle selbst durchführen, sondern können diese an spezialisierte Unternehmen auslagern. Anhand bestimmter Fragestellungen und Kriterien, die der Lieferant ausfüllen muss, analysiert der Dienstleister dann den Risikograd. Oft haben diese Anbieter auch Datenbanken, die Sie mit Ihren Systemen verknüpfen können, damit Sie direkt Zugriff auf diese Prüfungen haben und mit Ihren Lieferanten verknüpfen können.

LkSG und SAP: Was können Sie tun?

Wir, die apsolut Group, unterstützen Sie gerne dabei die LkSG-Maßnahmen und Pflichten in Ihrem SAP-System umzusetzen.

Sind Sie auf das Lieferkettengesetz vorbereitet?

Sind Sie auf das Lieferkettengesetz vorbereitet?

Wenn Sie das Wort Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht mehr hören oder lesen möchten, liegt das nicht unbedingt am ungelenken Schachtelwort. Denn das LkSG sorgt für Verunsicherung und Ärger.

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie LkSG-konform handeln, unterstützen wir Sie gerne mit unserem LkSG Readiness Check. Ein Infosheet zu unserem Angebot können Sie sich hier herunterladen.

Infosheet herunterladen

Ihr persönlicher apsolut-Ansprechpartner

Marc Osswald
Marc Osswald
Partner - Financial | Public | Retail/CP

Sprachwahl

Menü

Events

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

News

apsolut beruft Markus Hassek zum Director Global Alliances

Fachartikel in Beschaffung aktuell: "Lieferanten punktgenau qualifizieren"

apsolut zieht ins Finale um die SAP Pinnacle Awards 2024 in der Kategorie Business Network ein

Industrial Technology Magazine: "Save time and resources with apsolut Squando"

Schreiben Sie uns einfach an!

Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder