Senkung der Mehrwertsteuer im Zuge des Corona-Konjunkturpakets

Was SAP ERP & SAP S/4HANA-Anwender jetzt beachten müssen

Die Bundesregierung hat die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 sinkt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent. Der ermäßigte Satz beträgt nicht mehr 7, sondern 5 Prozent.

Welche Anpassungen müssen in Ihrem SAP-System bis zum 30. Juni erledigt sein? Und wie kommen Sie Anfang 2021 möglichst unkompliziert wieder zum alten Stand zurück? Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Finance

Unabhängig davon, ob Sie in der Cloud oder On-Premise unterwegs sind, empfehlen wir eine Analyse Ihrer Reportings – unter anderem für die Umsatzsteuervoranmeldung und Intrastat-Meldung – um erforderliche Anpassungen direkt durchführen zu können.

Für Anwender in der SAP S/4HANA Cloud sind darüber hinaus lediglich moderate Anpassungen notwendig. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise im Bereich Time Dependent Tax (TDT).

Betreiber eines On-Premise-ERP-Systems (SAP R/3, SAP ECC oder SAP S/4HANA) werden voraussichtlich neben der Einrichtung neuer Steuerkennzeichen auch neue Sachkonten inklusive Sachkontenfindung implementieren müssen, um ein durchgehendes Steuer-Reporting sicherzustellen. Art und Umfang des Anpassungsbedarfs bei den Sachkonten hängen noch von weiteren Bekanntgaben durch das Bundesfinanzministerium ab.

Logistik

Die wichtigsten Analysen und Anpassungen für Ihren Einkauf & Vertrieb im Überblick:

  • Preisfindung (brutto vs. netto) plus ggf. Anpassung interner Verrechnungspreise
  • Replizierung der Preise in Ihren Subsystemen (Webshop etc.)
  • Anpassungen in Kontrakten und Rechnungsplänen sowie Contract Settlement
  • Anpassungen individueller Entwicklungen mit harter Codierung von Mehrwertsteuersätzen
  • Anpassungen der Anbindung von Kassensystemen

Formularwesen

Mit welcher Technologie wurden Ihre Formulare implementiert und welche Anpassungen leiten sich daraus ab? Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Auftragsbestätigungen, Rechnungen, bewertete Lieferscheine sowie kundenspezifische Reports (Z-Reports) mit formeltechnischen Berechnungen von Mehrwertsteuerbeträgen legen.

Ebenfalls berücksichtigt werden, sollten die Analyse und Anpassung von Schnittstellen, wie zum Beispiel IDOC-Versand (Hausformate).

Außerdem

  • Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Umstellung im Bereich Bewirtungsbelege, Reisekosten sowie bei weiteren HCM-spezifischen Themen.
  • Involvieren Sie bitte auf jeden Fall Ihren Wirtschaftsprüfer!
  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Re-Implementierung des Status quo inklusive aller nötigen Anpassungen zum 01 Januar 2021
  • Werden weitere Länder Anpassungen bei der Mehrwertsteuer vornehmen? Wir werten die gesetzlichen Entwicklungen kontinuierlich aus und können Ihnen mit unserer Fachexpertise weiterhelfen.

Sie benötigen weitere Informationen? Wir sind auch kurzfristig für Sie da!

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Michael Lindner
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